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Seniorenbetreuung gründen

Seniorenbetreuung gründen

Seniorenbetreuung gründen

Eine Seniorenbetreuung gründen kann im Grunde jeder, dem die Arbeit mit Menschen im fortgeschrittenen Alter Freude macht.Wenn Sie und ihre Kunden so strahlen wie die zwei hier auf dem Bild, dann sollten Sie das sogar unbedingt tun!

Im Grunde ist dafür eigentlich nur eine Gewerbeanmeldung notwendig, da es keine vorgeschriebenen Voraussetzungen gibt. Wer allerdings eine Seniorenbetreuung gründen möchte, die auch mit den Pflegekassen abrechnen darf, der hat gegenüber den nicht anerkannten Betrieben für Betreuung und Haushaltshilfe einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil.

Die Hürden für eine solche Anerkennung sind recht gering und, zumindest in NRW, mit der Novellierung der AnFöVO noch leichter geworden. Der Vorteil liegt darin begründet, dass pflegebedürftige Kunden Leistungen der Haushaltshilfe und der Betreuung über den Entlastungsbetrag oder den Umwandlungsanspruch ambulanter Sachleistungen von der Pflegekasse erstattet bekommen.

Bei meiner letzten Unterstützung zu einem Anerkennungsverfahren hatten wir in wenigen Wochen alle notwendigen Unterlagen zusammen und in guter Kooperation mit der Kreisverwaltung schnell alle Formalitäten abgearbeitet.

Seniorenbetreuung gründen
Das Portal zur Anerkennung von Seniorenbetreuungen für NRW

Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch

Der Entlastungsbetrag ist für alle Pflegebedürftigen gleich: Ab Pflegegrad 1 stehen 125 € von der Pflegekasse zur Verfügung, unabhängig von Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Ab Pflegegrad 2 sind es für den Umwandlungsanspruch bis zu 40 % des Pflegesachleistungsbetrags.

  • Pflegegrad 2: 275,60 €
  • Pflegegrad 3:  519,20 €
  • Pflegegrad 4: 644,80 €
  • Pflegegrad 5: 798,00 €
Seniorenbetreuung gründen und Leistungen über Pflegeversicherung vergüten lassen
Maximale Leistungen, die je nach Pflegegrad monatlich für Betreuung und Hauswirtschaft genutzt werden können

Nehmen wir als vereinbarten Preis pro Stunde 25 € an und pro Anfahrt weitere 5 €, so kann also bereits jeder Kunde mit einem Pflegegrad mindestens einmal wöchentlich für eine Stunde Leistungen erhalten, die von der Pflegekasse übernommen werden. Glauben Sie nicht auch, dass das ein interessantes Angebot für Ihre Kunden wäre?

Seniorenbetreuung gründen mit Anerkennung nach Landesrecht

Das Anerkennungsverfahren ist jeweils nach Landesrecht geregelt und wird von den zuständigen Kreisen bearbeitet, in denen die Betreuungseinrichtung ihren Sitz hat. Aber auch, wenn es unterschiedliche landesrechtliche Regelungen gibt, so bleibt doch im Grunde eine gewisse Struktur vorhanden, die im Wesentlichen gleich ist.

Zur Anerkennung benötigen Sie

  • Eine Fachkraft,
  • ein Konzept und
  • qualifizierte Mitarbeiter

Die Fachkraft

Als Fachkraft in NRW gelten Berufsabschlüsse nach der Verordnung zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes, kurz WTG DVO. Dies sind im Folgenden

  • Altenpflegerin oder Altenpfleger
  • Gesundheits- oder Krankenpflegerin oder Gesundheits- oder Krankenpfleger
  • Kinderkrankenschwester oder Kinderkrankenpfleger
  • in der Eingliederungshilfe auch Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger
  • staatlich anerkanntes, abgeschlossenes Studium in Sozialer Arbeit, Sozialpädagogik, Heilpädagogik, Erziehungswissenschaften, Psychologie oder Gesundheits-, Pflege- oder Sozialmanagement
  • staatlich anerkannter Berufsabschluss als Erzieherin oder Erzieher, Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge, Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger, Heilpädagogin oder Heilpädagoge, Ergo-, Physio- oder Sprachtherapeutin oder -therapeut
  • oder eine gleichwertige staatlich anerkannte Berufsqualifikation

Das Konzept

Seniorenbetreuung gründen - Konzept
Ein Konzept im PDF-Format

Das Konzept sollte folgende Inhalte abdecken:

  • Name und Kontaktdaten des Anbieters
  • Zuständige Behörde
  • Ziel
  • Zielgruppen
  • Altersgruppe
  • Inhalt und Preise des Leistungsangebots
  • Qualitätssicherung des Angebots
  • Die Betreuungszeiten
  • Kosten der Betreuung
  • Abwesenheits- und Krankheitsvertretungsregelung sowie
  • Beschwerdemanagement und Kriseninterventionsmöglichkeit

Die Qualifikation der Mitarbeiter

Voraussetzung ist, dass die Mitarbeiter mindestens über eine 40-stündige Basisqualifizierung verfügen. In der Basisqualifikation sollten dabei folgende Themen behandelt worden sein:

  • Basiswissen über Krankheits- und Behinderungsbilder und Umgang mit Personen in der jeweiligen Zielgruppe sowie Basiswissen zu den UN-Behindertenrechtskonventionen
  • auf das Handlungsfeld abgestimmte wesentliche inhaltliche Grundsätze (beispielsweise der Haushaltsführung, der Hauswirtschaft und der Betreuungsangebote)
  • angemessenes Grund- und Notfallwissen im Umgang mit Pflegebedürftigen
  • Wahrnehmung des sozialen Umfeldes und des bestehenden Hilfe- und Unterstützungsbedarfs
  • Grundkenntnisse der besonderen Anforderungen an die Kommunikation mit Personen in der jeweiligen Zielgruppe, z. B. Menschen mit Demenz
  • Selbstmanagement und Reflexionskompetenz
  • Rahmenbedingungen
  • Möglichkeiten der Konfliktlösung
  • Grundkenntnisse über Angebote zur Unterstützung im Alltag
Seniorenbetreuung gründen - Zertifikat
Die Basisqualifizierung ist Grundvoraussetzung für Mitarbeiter anerkannter Seniorenbetreuungen

Seniorenbetreuung als Selbstständigkeitsmodell

Es ist nicht wenig, was zu erbringen ist, aber im Gegensatz zu einem ambulanten Pflegedienst oder einer Tagespflege-Einrichtung, ist der Aufwand wirklich gering. Und der Bedarf ist immens. Betreuungsplätze und -angebote werden unglaublich stark nachgefragt und durch den demographischen Wandel wird der Bedarf in den nächsten 15-20 Jahren stetig weiter anwachsen.

Im Handwerk ist es völlig natürlich, sich mit ausreichend Erfahrung und einem Meistertitel den eigenen Betrieb aufzubauen. Die Pflegefachkräfte sollten sich daran ein Beispiel nehmen und ebenfalls ihre Kompetenz nutzen, um sich auf eigene Füße zu stellen.

Eine Seniorenbetreuung gründen ist nicht nur eine gute Gelegenheit, um aus dem Schichtbetrieb auszusteigen. Es ist auch mit etwas betriebswirtschaftlichem Geschick möglich, ein gutes Einkommen dadurch aufzubauen. Dies ist sicherlich eine bessere Alternative, als wahrscheinlich vergeblich auf Anpassungen der Bezahlung für angestellte Pflegefachkräfte zu warten.

 

12 Antworten

  1. Mattes, Alexandra sagt:

    Hallo,
    ich möchte in ein bestehendes Unternehmen das neben Bestattungen nun auch Seniorenassistenz, SterbSterbe- und Trauerbegleitung, Demenzberatung und Familienbetreuung von erkrankten Familienmitgliedern anbieten möchte.Ich bin ausgebildete Alltagsbegleiterin,Sterbe- und Trauerbegleiterin und fit im Thema Demenz.
    Die Auflagen hat der Pflegestützpunkt gestellt, das Konzept steht, nun möchten Sie es doch nicht genehmigen. Man weiß aber nicht warum.
    Wo kann man sich hinwenden um das Konzept umsetzen zu können.

  2. Heiko sagt:

    Hallo Frau Mattes,
    für die Anerkennung von Unterstützungsangeboten im Alltag sind je nach Regelungen des betreffenden Bundeslandes unterschiedlich. In Nordrhein-Westfalen sind die Kreisverwaltungen zuständig, aber es gibt ein landesweites Online-Portal, über die die Konzepte und Unterlagen eingereicht werden müssen. In Bayern ist die Landesverwaltung für die Anerkennung zuständig. Leider kann ich Ihnen ohne weitere Informationen keine genauere Auskunft geben.
    Beste Grüße
    Heiko Matamaru

  3. Kop sagt:

    Hallo,
    meine Antrag wurde genehmigt nun ist meine frage muss ich eine Versorgungsvetrag abschließen?
    wenn ja, wo bekomme ich diese Vertrag.?

  4. Heiko sagt:

    Hi.
    Wenn der Antrag vom Kreis genehmigt ist, dann muss kein Versorgungsvertrag mit den Kassen geschlossen werden. Sie benötigen nun ein IK, ein Institutskennzeichen. Dieses können Sie bei der dguv.de/arge-ik beantragen. Mit dem IK haben Sie dann die Berechtigung, die erbrachten Leistungen mit den Krankenkassen abzurechnen.
    Viel Erfolg weiterhin.
    Heiko Matamaru

  5. Sally Maria sagt:

    Hallo, wo wende ich mich für die Anerkennung Niedersachsen ?

  6. Erika Pink sagt:

    Hallo Herr Matamaru,

    kann ich mich auch als Einzelperson ohne zusätzliche Mitarbeiter in der Seniorenbetreuung oder Alltagsassistenz selbständig machen? Ich bin ex. Altenpflegerin und seit vielen Jahren in der Altenhilfe und Beratung tätig. Müssen zwingend von Beginn an Mitarbeiter angestellt werden. Gibt es eine Mindestanforderung Anzahl an Mitarbeitern? Ich habe sehr großes Interesse ein eigenes Unterstützungsangebot zu gründen, aber als exam. Fachkraft zunächst als „Einmannbetrieb“. Gerade am Anfang, bis sich das Angebot etabliert hat. Ich möchte mich bei Ihnen für die hier sehr ausführlichen Informationen bedanken.

  7. Gravina Vincenzina sagt:

    Guten Tag Herr Matamaru,
    da ich noch nicht meine Genehmigung erhalten habe, weil ist in prüfen. In der Zwischenzeit möchte ich als Nachbarschaftshilfe arbeiten. Wie vielen Patienten darf ich haben?
    Mit freundlichen Grüßen
    Gravina

  8. Nina sagt:

    Hallo, wird man bei einer Seniorenbetreuung wie die Pflegedienste auch von MDK geprüft ?

  9. Heiko sagt:

    Nein, man ist verpflichtet, der anerkennenden Stelle jährlich einen Bericht zu geben über die Mitarbeiter, deren Qualifikation, über Fachkraft-Begleitungen, Anzahl der Versorgungen, etc. Zumindest in NRW.

  10. Heiko sagt:

    Das kommt immer auf die Krankenkasse an. In der Regel können maximal 4-5 Personen ehrenamtlich versorgt werden. Wenn allerdings der Antrag schon raus ist, kann das zu Schwierigkeiten führen, da ja eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Am besten im Gespräch mit den Kassen und der Anerkennungsstelle klären, wie das zu handhaben ist.

  11. Heiko sagt:

    Das kann ich so pauschal nicht beantworten, da es von den Bestimmungen der Bundesländer abhängt. Berlin hat andere Voraussetzungen als NRW, beispielweise. In NRW können Sie sich auch als Einzelperson in dem Bereich selbstständig machen.

  12. Heiko sagt:

    Fragen Sie bitte bei dem Kreis an, in dem Ihre Stadt liegt. Oft finden Sie auch auf der Internetseite Ihrer Stadt oder des Kreises Informationen zur Stelle der Anerkennung.

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